Verselbstständigung
Ziel dieser Wohngruppe ist eine intensive Vorbereitung auf den Wechsel in einen eigenen Wohnraum. In einem Zeitraum von 6-8 Monaten vor dem geplanten Wechsel bereiten sich die Jugendlichen hier auf eine selbstständige, eigenverantwortliche Alltagsbewältigung sowie Führung eines eigenen Haushalts vor. Das Betreuungspersonal steht dem Jugendlichen als Partner zur Seite. Diese Wohnform ist in der Regel eine Folgemaßnahme auch für andere Träger der Jugendhilfe; sie kann aber auch für Jugendliche mit geringerem Betreuungsbedarf angezeigt sein.
Kostenträger der Maßnahme sind die örtlichen Jugendämter. Die Aufnahme erfolgt nach Antragstellung auf der Grundlage der §§ 27 und 34 bzw. 41 SGB VIII.

