Kontakt
Dorfstraße 17a
07646 Trockenborn-Wolfersdorf
Tel.: 036428-59-0
Fax: 036428-59-201
E-Mail: wolfersdorfwendepunkt-ev.net

Sozialpädagogisches Jugendhilfezentrum WENDEPUNKT

Das sozialpädagogische Jugendhilfezentrum WENDEPUNKT liegt in einer landschaftlich reizvollen und waldreichen Umgebung im Saale-Holzland-Kreis (Thüringen). Zu den Kleinstädten Stadtroda, Neustadt/Orla und Kahla sind jeweils ca. 10 km und nach Jena sind es ca. 20 km. Über die genannten Orte gibt es eine gute Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel. Auch die Erreichbarkeit über die Autobahnanschlussstellen der A4 (Stadtroda oder Jena) und der A9 (Triptis/Neustadt) ist mit ca. 20 km recht günstig.


Leitungsteam

 

Das Leitungsteam

(von rechts nach links: Frau Schurtzmann - Buchhaltung, Herr Kreuter - pädagogischer Leiter, Herr Meenzen - Teamleiter der Gruppe III, Frau Rödger - Teamleiterin der Gruppe I, Frau Schenker - Teamleiterin der Gruppe II)

Die Einrichtung besteht in ihrer Gesamtheit aus unterschiedlichen Angeboten der Jugendhilfe mit insgesamt 35 Plätzen für Jugendliche im Alter von 12-21 Jahren.

Pädagogischer Leiter

Helmut Kreuter
Durchwahl:
Tel.: 036428-59-200
E-Mail: h.kreuterwendepunkt-ev.net

Konzept

Das Konzept der Einrichtung finden Sie hier
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Unser Ziel

Unser Ziel ist es, benachteiligten Jugendlichen eine neue Chance und neue Lebensperspektiven zu bieten. Die Jugendlichen werden über die Zuweisung der Jugendämter auf der Basis der Freiwilligkeit aufgenommen. Unter Berücksichtigung des gesetzlichen Auftrages nach SGB VIII und dem Jugendgerichtsgesetz leisten wir Hilfe zur Erziehung insbesondere für Jugendliche mit folgenden Indikationsstellungen:

  • Jugendliche mit vorzeitiger Schulentlassung und Sonderschulabgänger
  • Jugendliche mit Störungen im Bereich der Intelligenz, dem Sozial-, Arbeits- und Leistungsverhalten
  • Jugendliche mit Störungen im Umfeld jugendpsychiatrischer Krankheitsbilder im Sinne des § 35a SGB VIII
  • Jugendliche mit hoher sozialer Unverträglichkeit und/oder Unselbständigkeit
  • Jugendliche mit erheblichen Erziehungsschwierigkeiten, Schulverweigerer und Schulabbrecher, Trebegänger
  • Jugendliche mit Verhaltensstörungen
  • 1 Platz nach §§ 71/72 JGG

Es ist uns wichtig, die individuelle Verweildauer des einzelnen Jugendlichen auf das erforderliche Maß zu beschränken. In Kooperation mit dem Jugendamt und den Eltern- bzw. Sorgeberechtigten gilt es zunächst, die familiäre Perspektive zu klären und die entsprechenden Ziele (z. B. Rückkehr in die Herkunftsfamilie) festzulegen. Ist eine familiäre Perspektive nicht mehr angezeigt oder nicht möglich, liegt der Schwerpunkt in der Vorbereitung auf ein eigenständiges Leben und der damit verbundenen Anforderungen (Verselbständigung). Hierfür kann im Anschluss an die Heimunterbringung auch das „betreute Wohnen“ in Anspruch genommen werden.