Mutter-Kind

Unsere neue und erste Einrichtung in Thüringen für suchtmittelgefährdete und suchtmittelabhängige Schwangere und Mütter mit ihren Kindern ist fertiggestellt. Bei uns finden in Zukunft 7 Mütter mit ihren Kindern ein zu Hause auf Zeit.Die Belegung ist überregional.

Das folgende Video gibt Ihnen einen kleinen Einblick in die Problematik und in das Vorhaben:

Leistungsbeschreibung

  • Den allgemeinen Teil der Leistungsbeschreibung finden Sie hier.
  • Die Leistungsbeschreibung zur Wohngruppe finden Sie hier.
  • Die Leistungsbeschreibung zur Bildung und Erziehung finden Sie hier.
  • Die Leistungsbeschreibung zur Arbeit, Beschäftigung und Ausbildung finden Sie hier.

Kostensatz



Kontakt
Mutter-Kind-Einrichtung WENDEPUNKT
Dorfstraße 17c
07646 Wolfersdorf
Tel.: 036428 54059-0
Fax: 036428 54059-9
E-Mail: mutter-kind@wendepunkt-ev.net
Internet: www.wendepunkt-ev.net

Einrichtungsleiterin


Cathleen Atzrodt

Cathleen Atzrodt
c.atzrodt@wendepunkt-ev.net

Das sind wir:

Unsere Mutter-Kind-Einrichtung bietet Platz für sieben suchtmittelgefährdete und suchtmittelabhängige Schwangere und Mütter, die mit den Anforderungen von Schwangerschaft und Fürsorge/Erziehung ihres Kindes überfordert sind. Wir möchten somit präventiv einer möglichen Kindeswohlgefährdung entgegenwirken.

In einer vertrauensvollen, stabilen und harmonischen Familiengemeinschaft sollen unsere Schwangeren und Mütter die Stabilität finden, um sich in ihrer Persönlichkeit weiter zu entwickeln und somit mehr in die Rolle als Frau, Mutter und Partnerin hineinzuwachsen.

Unsere Aufnahmekriterien sind:

  • Der Wille, drogenfrei zu leben.
  • Die Bereitschaft, für das eigene Kind Verantwortung übernehmen zu wollen.
  • Die Bereitschaft und die Offenheit, unsere Hilfeangebote zu akzeptieren und anzunehmen.          
  • Die Anerkennung und die Akzeptanz unserer Hausordnung.

Die Beantragung erfolgt über die örtlichen Sozialämter im Rahmen der Eingliederungshilfe (§53ff SGBXII) sowie über die örtlichen Jugendämter.

Die Aufnahme in unsere Einrichtung erfolgt nach Antragsbewilligung. Die Verweildauer wird individuell am Hilfeplan entschieden, sollte jedoch zwei Jahre nicht überschreiten.